Absicherung für den Todesfall plus Altersvorsorge in einem: die Kapitallebensversicherung vereint beides. Damit die Lebensversicherung bei Auszahlung nicht komplett in die Steuerfänge des Fiskus gerät, gilt es einige Punkte zu beachten: So benötigen Verträge ab dem 01. April einen sogenannten Mindesttodesfallschutz sowie eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren. Außerdem darf die Versicherungssumme nicht vor dem 61. Lebensjahr ausgezahlt werden. Nur so wird garantiert, dass die Lebensversicherung nur zur Hälfte versteuert wird. Der Mindesttodesfallschutz muss bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung mindestens die Hälfte, also 50 Prozent der Beitragssumme betragen. Erfolgt die Beitragszahlung durch Einmalbetrag oder wurde die Beitragszahlungsdauer abgekürzt, muss der Mindesttodesfallschutz über dem des Deckungskapitals liegen, und zwar um mindestens 10 Prozent. Allerdings darf dieser Prozentsatz im Laufe der Jahre gesenkt werden, sodass dieser bis zum Ende der Laufzeit gegen Null geht. Handelt es sich bei der Lebensversicherung um eine fondsgebundene Lebensversicherung, muss nach 5 Jahren der Zeitwert des Vertrags, bzw. die Beitragssumme durch den Mindesttodesfallschutz um mindestens 10 Prozent überstiegen werden.
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